Teil 1: Deutschland
Jetzt kommen Sie wieder, die sogenannten "Tollen Tage". Besonders ausgeprägt sind die Feiern zu Karneval natürlich im Rheinland. Und das ein oder andere Kölsch gehört einfach dazu. Exzessiver Alkoholmissbrauch wohl weniger - und noch entschiedener ist darauf zu achten, dass Minderjährige sich nicht betrinken. Das zur Zeit in Berlin anhängige Verfahren gegen einen Barbesitzer, der ein Wetttrinken mit Todesfolge mit einem Gast veranstaltete, zeigt die Gefahr.
Bereits in den vergangenen Jahren liefen in Köln und der weiteren Umgebung Aktionen unter dem Motto "Keine Kurzen für Kurze", also keine Schnäpse für Minderjährige. Der Erfolg war moderat aber doch in der Statistik messbar. Niemand wird auf die Idee kommen, an den Karnevalstagen ein Verbot von Alkoholverzehr in der Öffentlichkeit zu fordern. Dieses Verbot zu überprüfen und dessen Nichteinhaltung zu sanktionieren wäre nicht durchführbar.
Darum geht es an dieser Stelle auch nicht. Wünschenswert wäre allerdings, und da ist Deutschland ein Land wie Chile z.B. weit voraus, dass während des gesamten übrigen Jahres Alkoholverzehr aus dem öffentlichen Raum verbannt würde. Wer hat sich nicht schon über Angetrunkene geärgert, die sich mit großer Vorliebe in den Fußgängerzonen der hemmungslosen Trinkerei hingeben. Wer wurde noch nicht Zeuge von Anpöbelung und Agression durch Jugendliche, die mit Bier- und Schnapsflaschen Veranstaltungen zustrebten oder enthemmt vorzugsweise in Parks und vor Bahnhöfen Passanten belästigen, bedrohen? Weshalb ist es so schwer, hier ein schlichtes Verbot festzulegen und mit Hilfe der zuständigen Ordnungskräfte durchzuführen?
In diesen Tagen kämpft die Stadt Bonn darum, den Bahnhofsvorplatz, das sogenannte "Bonner Loch", zur alkoholfreien Zone zu erklären. Mir ist das alles ein Rätsel, die Lösung könnte genereller und einfacher aussehen.
Morgen: Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit - Teil 2: Chile
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